Zuweisung von Nutzholz

Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 81 vom 22.11.1985 wurde festgesetzt, dass in der Zeitspanne von 50 Jahren ab 1986 den Bezugsberechtigten höchsten 50 Fm Rundholz für das Wohnhaus und höchstens 50 bis 120 Fm Rundholz für das Wirtschaftsgebäude zugeteilt werden können, wobei bei letzterem die Ertragslage und die Besitzgröße der landwirtschaftlichen Grundstücke als Berechnungsgrundlage gelten.

Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 27 vom 18.01.2023 wurden die Preise für den internen Holzbezug neu festgesetzt. Es wird festgehalten, dass Lärchenholz nicht als Bauholz ausgegeben wird:

  • Holz für Bau und Instandhaltung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, beschränkt auf die oben genannten Mengen: Gehstehungspreis 45,00 €/Fm. Für die Bereitstellung von Sonderlängen wird ein 20%iger Aufschlag angewandt
  • für alle übrigen Holzbezüge: Handelspreis: 1. Qualität 95,00 €/Fm und 2. Qualität 75€/Fm
  • Zaunholz (Lärche) Gestehungspreis: 95,00€/FM
  • Brennholz: 45,00 €/Fm

Zuständig

DEU