Fernheizwerk

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Notdienst

Die folgende Notfallnummer für die Meldung von Wasser- oder Dampfverlusten im Netz, von Unregelmäßigkeiten oder von Unterbrechungen der Lieferung ist kostenlos und 24 Stunden am Tag, jeden Tag aktiv: Tel +39 0471 640854


Qualitätsstandards

Spezifische Qualitätsstandards des Fernwärmedienstes für die Messung im Sinne des TIMT

Im Sinne des Einheitstextes TIMT (Anhang A, Beschluss der ARERA vom 17. November 2020 Nr. 478/2020/R/tlr i.g.F.) der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt ARERA, sind wir als Betreiber verpflichtet, folgende Standards für die Dienstleistungsqualität der Messung einzuhalten:

IndikatorSpezifische StandardEinhaltungsgrad im Jahr 2022
Frist für Eingriff zur Prüfung des Zählers gemäß Art. 13 TIMTHöchstens 15 (fünfzehn) Arbeitstagek.A.
Frist für Mitteilung des Ergebnisses der Zählerprüfung gemäß Art. 14 TIMTHöchstens 10 (zehn) Arbeitstage, wenn Zählerprüfung vor Ort durchgeführt wirdk.A.
Frist für Mitteilung des Ergebnisses der Zählerprüfung gemäß Art. 14 TIMTHöchstens 30 (dreißig) Arbeitstage, wenn Zählerprüfung vor Ort durchgeführt wirdk.A.
Frist für Austausch im Falle eines Ausfalls ode reiner Fehlfunktion des Zählers gemäß Art. 15 TIMTHöchstens 15 (fünfzehn) Arbeitstagek.A.


Automatische Entschädigungen aus dem TIMT über die Messung

Bei Nichteinhaltung der in Artikel 18 TIMT festgelegten spezifischen Qualitätsstandards zahlt der Betreiber dem Nutzer mit der ersten darauffolgenden Rechnung eine automatische Entschädigung in Höhe von:

  • dreißig (30) Euro für Dienstleistungen, die von kleineren Nutzern (unter 50 kW Vertragsleistung) angefordert werden; 
  • siebzig (70) Euro für Dienstleistungen, die von Nutzern mittlerer Größe (zwischen 50 und 350 kW Vertragsleistung) angefordert werden.

Diese automatische Grundentschädigung erhöht sich im Verhältnis zur Verspätung in der Ausführung der Leistung wie folgt:

  • erfolgt die Erbringung der Dienstleistung außerhalb des Standards, aber innerhalb der doppelten Zeitspanne aus dem Standard, auf die sich die Dienstleistung bezieht, so wird der Grundbetrag der Entschädigung gezahlt; 
  • erfolgt die Erbringung der Dienstleistung außerhalb des doppelten Standards, auf die sich die Dienstleistung bezieht, aber innerhalb des Dreifachen des Standards, so wird das Doppelte des Grundbetrages der Entschädigung gezahlt; 
  • erfolgt die Erbringung der Dienstleistung außerhalb des dreifachen Standards, auf die sich die Dienstleistung bezieht, wird das Dreifache des Grundbetrages der Entschädigung gezahlt.

Der Betreiber ist nicht zur Zahlung der automatischen Entschädigung verpflichtet, wenn die Nichteinhaltung des spezifischen Qualitätsstandards auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:

  • Höhere Gewalt, d. h. behördliche Maßnahmen, außergewöhnliche Naturereignisse, für die von der zuständigen Behörde der Notstand ausgerufen wurde, Streiks, die ohne die gesetzlich vorgeschriebene Ankündigung einberufen wurden, Nichterhalt von Genehmigungsunterlagen; 
  • Ursachen, die dem Nutzer oder Dritten zuzuschreiben sind, oder Schäden oder Hindernisse, die von Dritten verursacht werden.

Befindet sich der Nutzer im Zahlungsverzug, setzt der Betreiber die Zahlung der automatischen Entschädigung aus, bis die fälligen Beträge beglichen sind.


Realisierung des Anschlusses 

Der Kunde kann die Anfrage um Anschluss wie folgt beantragen: Mitteilung per Post, per E-Mail, direkt über die Webseite oder über eine Informationsstelle des Betreibers, mit einem ausgefüllten Formular, das auch auf der Webseite und an der Informationsstelle des Betreibers zur Verfügung gestellt wird.

Tätigkeiten welche von der Gemeinde Tiers durchgeführt werden (im Entgelt für den Anschluss inkludiert):

  • Einholung Ermächtigung für Grabung auf öffentlichem Grund
  • Einholung Ermächtigung für Grabungen auf privaten Nachbargrundstücken
  •  Zu-und Rückleitung der Versorgungsleitung zur Wärmeübergabestation
  •  Grabungsarbeiten und Verlegung von Fernwärmerohren
  •   Lieferung und primärseitige Montage der Wärmeübergabestation und Messeinrichtung (durch einen von der Gemeinde Tiers beauftragten Installateur)
  •   Lieferung und Installation der Datenkabel für die Zählerfernauslese

Tätigkeiten welche von der Gemeinde Tiers ausschließlich auf Anfrage durchgeführt werden (NICHT im Entgelt für den Anschluss enthalten):

  •  Einbau eines Fernwärmereglers mit drei Mischkreisen

Tätigkeiten welche stets vom Nutzer und zu seinen Lasten durchgeführt werden:

  •   Kernbohrungen und Spritzarbeiten für Einführung der Leitungen ins Gebäude
  •   Beseitigung von ev. Hindernissen entlang der Grabungstrasse
  •   Lieferung des Betriebsstroms für die Anschlussanlage
  •   Sekundärseitiger Anschluss der Leitung an die Wärmeübergabestation
  •   Einbau und Installation von sekundärseitigen Messgeräten (Nebenzählern)
  •   Interne Verbindung der ev. bestehenden Heizanlage mit der Übergabestation für Fernwärme
  •   Wiederherstellung der Oberflächenbeschaffenheit (Asphalt, Pflaster, Begrünung) im Grundstück des Kunden
  •   Falls des Privatgrundstück nicht mit normalen Arbeitsgeräten zugänglich sein sollte, so hat der betreffende Kunde die entsprechenden Mehrkosten zu tragen

Anmerkung: Die Gemeinde Tiers ist dazu berechtigt externe Firmen mit der Durchführung von Arbeiten zu beauftragen


Deaktivierung der Lieferung und Trennung vom Netz

Der Kunde kann die Deaktivierung der Lieferung oder die Trennung vom Netz wie folgt beantragen: Mitteilung per Post, per E-Mail, direkt über die Webseite oder über eine Informationsstelle des Betreibers, mit einem ausgefüllten Formular, das auch auf der Webseite und an der Informationsstelle des Betreibers zur Verfügung gestellt werden muss.

Tätigkeiten, die gemäß Art. 8.2 des TUAR für die Deaktivierung der Lieferung durchgeführt werden:

  • Schließen und Verplomben der Absperrventile der Übergabestation
  • abschließende Wärmeablesung
  • Ausstellung der Abschlussrechnung über die Beendigung des Vertragsverhältnisses, auf Grundlage der abschließenden Wärmeablesung

Tätigkeiten, die gemäß Art. 8.2 und 8.4 des TUAR für die Trennung vom Netz durchgeführt werden:

  • Schließen und Verplomben der Absperrventile der Übergabestation
  • abschließende Wärmeablesung
  • Ausstellung der Abschlussrechnung über die Beendigung des Vertragsverhältnisses, auf Grundlage der Wärmeablesung aus Buchstabe b)
  • Entfernung der Messeinrichtung und der weiteren Komponenten der Übergabestation, sofern diese Eigentum des Betreibers sind
  • Unterbrechung der Stromversorgung der Elektronikgeräte der Anschlussanlage
  • Unterbrechung des Hydraulik-Kreislaufs des Anschlusses vor dem Privateigentum des Nutzers, sofern derselbe Kreislauf keine anderen Nutzer versorgt

Für die Deaktivierung der Lieferung und der Trennung vom Netz werden dem Nutzer keine Entgelte oder Gebühren in Rechnung gestellt, mit Ausnahme der eventuell angewandten Schutzgebühr im Sinne des Art. 7.1 TUAR

Das Rücktrittsrecht steht ohne zeitliche Begrenzung zu, vorbehaltlich der mindestens einmonatigen Vorankündigungszeit im Sinne des Art. 6.1 TUAR.


Modalitäten für die Ausübung des Rechts auf Rücktritt von der Lieferung

Der Kunde hat das Recht, unter Einhaltung der Vorankündigung von mindestens einem Monat, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde übt dieses Recht durch Anfrage an den Betreiber um Deaktivierung der Lieferung oder um Trennung vom Netz aus. 

Für den Fall, dass der Rücktritt vor Ablauf des Vertrages erfolgt, kann der Betreiber zu Lasten des Kunden eine Schutzgebühr zur Deckung der Kosten für den Anschluss vorsehen. Die Berechnung der Schutzgebühr erfolgt unter Einhaltung der Kriterien im Sinne von Art. 7.1 TUAR (Anlage A zum Beschluss der ARERA Nr. 463/2021/R/tlr u.n.Ä.).*

* Der Gesamtbetrag der anwendbaren Schutzgebühr wird je nach dem Moment, an dem der Rücktritt erfolgt, festgelegt.

Die dem Nutzer angelastete Schutzgebühr entspricht:

  • im Falle von ansässigen Haushaltskunden, die nicht als Mitglieder von Genossenschaften mit Wärmeenergie beliefert werden, der Differenz zwischen den Anschlusskosten (abzüglich eventueller öffentlicher Beiträge) und dem Anschlusserlös;
  • in allen anderen als im oben genannten Fällen, der Differenz zwischen Anschlusskosten, Kosten für die Erweiterung und/oder Leistungserhöhung des Netzes und Kosten für sämtliche weiteren für die Wärmelieferung erforderlichen Arbeiten (abzüglich eventueller öffentlicher Beiträge) und der gesamten dem Nutzer angelasteten Gebühr.

Die Schutzgebühr wird für ansässige Haushaltskunden und gewerbliche Kunden für 5 Jahre und für andere Kunden, sowie Mitglieder von Genossenschaften, für 10 Jahre angewendet.


Anschlussgebühren für das Fernheizwerk

Anschluss kWGebühr (mit Astat-Anpassung mit GA Beschluss 417/2024)
bis 15 kWEuro 4.031,00
bis 30 kWEuro 5.320,00
bis 50 kWEuro 6.841,00
bis 75 kWEuro 7.805,00
bis 100 kWEuro 10.179,00
bis 125 kWEuro 11.873,00
bis 150 kWEuro 13.566,00
bis 175 kWEuro 15.258,00


Angebot:

Preisart: einteiliger Preis auf Wärmeenergie

Gemeinden, in denen diese Anwendung finden: Tiers

Beginn der Anwendung: 01/01/2022

Häufigkeit der Aktualisierung der Preise: jährlich

Preiskomponenten: 0,135 €/kWh Wärmeenergie zzgl. MwSt., abzüglich Carbon Tax in Höhe von 0,0219 €/kWh

Typ der Lieferung: Heizung und Warmwasserlieferung

Typ der Nutzung: Haushalt, Dienstleistungssektor, Industrie


Nachstehend die Kontaktdaten für Informationen oder Beschwerden:

Kontakt

OrtSANKT-GEORG-STRASSE 22
39050 TIERS
Telefon 1+39 0471 642123
Telefon 2+39 0471 640854
Faxnummer+39 0471 642088
E-Mail-Adresseinfo@tiers.eu
Zertifizierte E-Mail-Adressetiers.tires@legalmail.it

Zeiten

  • Mo, Mi, Do, Fr 08:15 Uhr - 12:15 Uhr
  • Di 08:15 Uhr - 12:15 Uhr, 14:30 Uhr - 17:30 Uhr

Geschlossen bis: 08:15 Uhr

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