Lichtverschmutzung

Lichtverschmutzung

Wenn künstliches Licht das natürliche überlagert, spricht man von Lichtverschmutzung. Diese besondere Art der Umweltverschmutzung wirkt sich negativ auf Menschen, Tiere und Pflanzen aus und nimmt weltweit ständig zu.

Mit Beschluss der Landesregierung wurden die Kriterien für die Einschränkung der Lichtverschmutzung und die Energieeinsparung genehmigt. Diese regeln die Außenbeleuchtung sowohl von öffentlichen Einrichtungen als auch von Privatpersonen und Unternehmen, d. h. jede Außenbeleuchtung auf dem Landesgebiet. 

Die Pflicht zur nächtlichen Abschaltung gilt zwischen 23:00 und 6:00 Uhr

Die Gemeinde ist für die Einhaltung der Vorgaben und Verhängung der Verwaltungsstrafen zuständig und ruft daher alle auf, die notwendigen Maßnahmen laut Landesbeschluss einzuhalten. 

Der Landesbeschluss kann hier online aufgerufen werden: Nr. 477 vom 05.07.2023

07.07.2023

DEU