Beitrag für die Errichtung von Parkplätzen

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 36 vom 18.12.2019 wurde der Beitrag für die Errichtung von Parkplätzen im Sinne des Artikel 123, Absatz 2, des Landesraumordnungsgesetzes vom 11.08.1997, Nr. 13, in geltender Fassung, mit 6.500,00 € pro Abstellplatz festgesetzt.

Zuständig

DEU