Anträge für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene

Gästebetten

Festgestellt, dass das Vorschusskontingent an Gästebetten auf Gemeindeebene mit Beschluss der Landesregierung vom 7. Februar 2023 Nr. 122 bestimmt worden ist und dieser Gemeinde 35 Vorschussbetten zugeteilt worden sind;

festgestellt, dass die Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 46 vom 17.11.2023 genehmigt wurde;

können Betriebe, gemäß Verordnung, die Anträge um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene, in Verwendung des Antragsformulars und mit Stempelmarke versehen, einreichen.

Die Zuweisung von Gästebetten erfolgt unter Berücksichtigung der in der Verordnung vorgesehenen Zuweisungskriterien. 

Hier dazu die Mitteilung, das Antragsformular und die betreffende Verordnung.

Der Bürgermeister

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05.12.2023

DEU